Das Betreuungsgericht entscheidet
Das Gericht bestimmt Ihren Betreuer. Möglichst einen Angehörigen, es kann aber auch ein Berufsbetreuer sein, den Sie nie gewählt hätten.
Vorsorgevollmacht · Patientenverfügung · Notfallmanagement
Ein Notfall kommt ohne Vorwarnung. Ohne rechtssichere Vorsorgedokumente entscheidet das Betreuungsgericht und nicht Sie. In wenigen Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.
DER TRAILER IN 90 SEKUNDEN
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu Vimeo aufgebaut und Vimeo erhält Ihre IP-Adresse. Vorher werden keine Daten übertragen.
Video lässt sich nur auf freigegebenen Domains abspielen.
Ohne Vollmacht entscheidet der Staat
Wer nicht selbst vorsorgt, überlässt die Entscheidung anderen. Drei Konsequenzen, die viele unterschätzen.
Das Gericht bestimmt Ihren Betreuer. Möglichst einen Angehörigen, es kann aber auch ein Berufsbetreuer sein, den Sie nie gewählt hätten.
Ein Betreuer unterliegt harten Regularien, etwa dem Trennungsgebot für Vermögen. Jede größere Ausgabe braucht eine Genehmigung.
Ihre Vertrauenspersonen haben keine Orientierung, was Ihnen wichtig ist. Es kann nicht in Ihrem Sinne gehandelt werden.
Ein Notfall tritt plötzlich ein. Ist er da, können Sie meist nichts mehr regeln.
Notfallstatus jetzt prüfenEinfach beauftragt – schnell erledigt
Keine Vorkasse. Sie zahlen erst bei Beauftragung.
Sie legen fest, wer bevollmächtigt ist und was im Notfall beachtet werden soll.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beauftragen Sie digital im Notfallportal.
Alle Daten Ihres Notfallmanagements liegen auf Servern in Deutschland.
Ihre Dokumente werden von einem Fachanwalt für Medizinrecht erstellt und geprüft.
Vertrauenspersonen und Ärzte erreichen jederzeit eine Hotline und erhalten Auskünfte.
Die Originale werden verwahrt, damit sie im Notfall sofort verfügbar sind.
So läuft es ab
Sie wählen Ihr persönliches Vorsorgepaket, einzeln oder als Servicepaket mit Einlagerung.
Sie beantworten die Fragen im Notfallportal und legen Bevollmächtigte und Wünsche fest.
Ihr Auftrag geht digital zur finalen Erstellung an die Fachanwälte für Medizinrecht.
Danach erhalten Sie die Originaldokumente zur Unterschrift per Post.
Jetzt Vorsorge startenHandeln Sie jetzt – nicht im Notfall
Er tritt plötzlich und ohne Vorwarnung ein. Ist er da, können Sie in der Regel nichts mehr regeln.
Legen Sie fest, was Ihnen im Fall der Fälle wichtig ist, und behalten Sie die Entscheidung bei sich.
Als Bevollmächtigte können Ihre Vertrauenspersonen handeln, ohne im Ungewissen zu bleiben.
Sie bestimmen, wie mit Vermögenswerten umgegangen wird, und sparen die Kosten eines Berufsbetreuers.
Notfall-QuickCheck · kostenfrei
Acht kurze Fragen. Am Ende sehen Sie namentlich, welche Vorsorgedokumente in Ihrem Fall fehlen und was das im Notfall bedeutet.
Der Notfall-QuickCheck ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Er dient der Orientierung.
Schon vorgesorgt?
Wir verwahren Ihre Originale professionell und hinterlegen sie im Notfallportal. So sind sie im Ernstfall sofort auffindbar, statt im Ordner im Keller.
Häufige Fragen zur Vorsorge
Kurz und ohne Juristendeutsch. Bleibt eine Frage offen, rufen Sie uns an, das klärt sich meist in fünf Minuten.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie das vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr können, etwa nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz. Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken, zum Beispiel Gesundheit, Behörden, Bankgeschäfte oder Wohnungsangelegenheiten.
Die Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, WAS medizinisch geschehen soll, etwa ob lebensverlängernde Maßnahmen gewollt sind. Beide Dokumente ergänzen sich: Die Verfügung gibt den Inhalt vor, die Vollmacht die Person, die ihn durchsetzt.
Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, es kann aber auch ein Berufsbetreuer werden, den Sie nie gewählt hätten. Dieser unterliegt strengen Regeln, muss dem Gericht Rechnung legen und braucht für größere Entscheidungen eine Genehmigung.
Nur eingeschränkt. Seit Januar 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Es gilt ausschließlich für Angelegenheiten der Gesundheitssorge, ist auf sechs Monate begrenzt und deckt keine Bank-, Vertrags- oder Wohnungsangelegenheiten ab. Eltern volljähriger Kinder und unverheiratete Paare haben gar kein solches Recht.
Für die meisten Zwecke genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Für Grundstücksgeschäfte, Grundbucheinträge, Darlehensaufnahmen und Handelsregistersachen verlangt die Praxis in der Regel eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung. Auch Banken akzeptieren häufig nur bestimmte Formen, das prüfen wir mit Ihnen.
Ab der Volljährigkeit. Mit 18 endet das Sorgerecht der Eltern, und niemand darf mehr automatisch für Sie handeln. Ein Notfall hängt nicht am Alter, sondern am Zufall, deshalb ist Vorsorge für junge Erwachsene genauso relevant wie für Rentner.
Die Erfassung im Notfallportal dauert in der Regel unter 20 Minuten. Anschließend prüfen und erstellen Fachanwälte für Medizinrecht die Dokumente. Die Originale erhalten Sie per Post zur Unterschrift.
Die Originale werden auf Wunsch professionell eingelagert und im Notfallportal hinterlegt. Vertrauenspersonen, Ärzte und Kliniken erreichen rund um die Uhr eine Notfallhotline und erhalten schnell Auskunft. Ihre Daten liegen auf Servern in Deutschland.
Die Kosten richten sich nach dem gewählten Paket, einzelne Dokumente oder Servicepaket mit Einlagerung und Portal. Im Vergleich dazu verursacht eine gerichtlich angeordnete Berufsbetreuung laufende Kosten über Jahre.